Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 

1. Allgemeines

Für alle Geschäfte gelten unter Ausschluss etwa entgegenstehender Einkaufsbedingungen die nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Von der Aufhebung oder Änderung einzelner Konditionen bleiben alle anderen Bedingungen unberührt. 

2. Angebot, Preis und Auftrag

Angebote und Preise sind freibleibend ab Lager Berlin zuzüglich Mehrwertsteuer. Lieferschein und Rechnung sind zugleich Auftragsbestätigung, sofern diese nicht vorab separat erfolgt. Telefonische Aufträge werden nur auf Risiko des Käufers ausgeführt. Alle Vereinbarungen, Erklärungen und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

3. Versand und Lieferung

Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Lieferfristen sind unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Höhere Gewalt und alle Ereignisse. die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, entbinden uns von der Einhaltung eingegangener Lieferverpflichtungen Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.  

4. Zahlung

Die jeweils verbindlichen Zahlungskonditionen sind aus dem Rechnungstext ersichtlich. Soweit nichts anderes vereinbart, hat die Zahlung sofort netto zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung werden. ohne dass es einer Mahnung bedarf, die banküblichen Zinsen und Provisionssätze fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten Eingehende Beträge werden zunächst auf Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste fällige Schuld verrechnet. Hält der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß ein oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit mindern. so werden unsere sämtlichen Forderungen - auch solche aus anderen Geschäften - ohne Berücksichtigung der Laufzeit hereingenommener Wechsel und eventuell vorliegender Sicherheiten sofort fällig Gegebenenfalls sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Leistung einer entsprechenden Sicherheit zu erbringen und von allen bestehenden Verträgen. ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf, zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sowie. unbeschadet der vorstehenden Rechte. unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen und freihändig zu veräußern oder versteigern zu lassen. Diskont- und Wechselspesen sind kundenseitig zu erstatten und sofort fällig. Eine Zurückhaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung nicht anerkannter Gegenansprüche mit dem Kaufpreis ist ausgeschlossen. 

5. Eigentumsvorbehalt  

Alle gelieferten Waren bleiben bis zum völligen Ausgleich uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen einschließlich etwaiger Refinanzierungswechsel unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum auch als Sicherung unserer Saldoforderung. Die Weiterveräußerung von uns gelieferter Waren ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Die aus dem Weiterverkauf unserer Waren beim Käufer entstehenden Außenstände gelten mit ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, gleichviel, ob unsere Waren allein oder zusammen mit anderen weiter veräußert werden. Die Abtretung nehmen wir hiermit im voraus an. Jede anderweitige Vereinbarung von Abtretungsverboten oder Verpfändungen bei dem Weiterverkauf unserer Ware ist untersagt. Bei Verbindung oder Vermischung unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen werden wir Miteigentümer an oder gesamten Sache in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware Für die Feststellung des Drittschuldners nach Vor- und Zunamen Adresse und Forderungshöhe sind die Bücher des Käufers maßgebend. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet. die Forderungsabtretung dem Drittschuldner bekanntzugeben und uns unverzüglich die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen Jen Drittschuldner erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Soweit unsere Gesamtforderungen durch solche Abtretungen zweifelsfrei gesichert sind, werden wir den Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl freigeben Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber termingerecht nachkommt, ist er berechtigt, seine Außenstände für sich einzuziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung des Konkurs- oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder durch erfolgte Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf der Waren und zum Einzug der Außenstände. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen unserer Waren an Dritte sind ausgeschlossen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen durch Dritte. z.B. durch Vermieterpfandrecht, ist uns sofort Anzeige zu erstatten Die Kosten einer Intervention gehen in jedem Falle zu Lasten des Käufers. 

6. Reklamationen

Alle Sendungen sind nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Beschädigungen oder Beanstandungen zu prüfen. Bei begründeter Reklamation innerhalb von 24 Stunden nach Warenempfang hat der Käufer das Recht zur Wandlung oder Minderung. Wir behalten uns jedoch vor, gegen Rückgabe der beanstandeten Ware kostenfreien Ersatz zu liefern. Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art sind grundsätzlich ausgeschlossen. 

7. Datenschutz 

Aufgrund unserer Verpflichtung nach §§ 26 und 34 BDSG weisen wir darauf hin, dass Daten über Geschäftsvorfälle innerhalb des 

Unternehmens an zentraler Stelle verarbeitet werden. 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist beiderseits Berlin. Dies gilt auch für Wechsel- und Schecklagen. Für unsere Vertragsbeziehungen

gilt deutsches Recht. 

Berlin, den 01 Januar 2019 

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